Welchen Schein?

Allgemein

Informationen zum Erwerb des


UBI: (UKW-Sprechfunkzeugnisses für die Binnenschifffahrt)

SRC: (Short Range Certificate) Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis, es berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW

LRC: (Long Range Certificate) Allgemeines Funkbetriebszeugnis, es berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS


Prüfungsvoraussetzungen:

Mindestalter UBI/SRC 15 Jahre
LRC 18 Jahre
Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
Fotokopie des gültigen -Personalausweises (beidseitig)- / -Reisepasses
1 Lichtbild neusten Datums, Name auf der Rückseite




Unvollständige Anmeldungen werden nicht angenommen und kostenpflichtig an den Bewerber zurückgesandt.

Aufnahme und Abgabe von Texten und Verkehrsabwicklung (Funkgespräche) erfolgen in deutscher Sprache.
1. Beantwortung eines Fragebogens
2. Aufgabe eines Textes (ca. 25 Wörter)
3. Aufnahme eines Textes (ca. 25 Wörter)
4. Bedienung des Sprechfunkgerätes
5. praktische Verkehrsabwicklung