UBI

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Die Sprechfunkverfahren im Binnenfunk unterscheiden sich nur unwesentlich von denen des Seefunks. Hier gibt es natürlich keinen DSC. Ansonsten ist das MAYDAY Verfahren etwas anders. Bei einem Routineanruf wird in der Regel bei zu erwartender guter Verständigung die zu rifende Stelle einmal und die rufende Station zweimal genannt.

Im der beiligenden PDF Datei habe ich die Verfahren nochmals explizit dargestellt. In der Voll- bzw. auch in der Ergänzungsprüfung ist das Umgehen mit den Handbuch Binnenschifffahrtsfunk bzw. dem Merkblatt Verkehrssicherungssysteme undedingter Bestandteil.



Handbuch Binnenschifffahrtsfunk, Teil 1 und 2

Schnellfinder 2014