Neues aus Szene

Halbamtlich:

Die Umstellung von SRC und UBI ist am 1.10.2011 erfolgt. Bislang laufen die alle Prüfungen reibungslos.

 

Die neuen Sportbootführerschein-Prüfungen
Montag, den 2. November 2009

Wer schlau ist, macht jetzt noch zu den alten, vereinfachten Bedingungen seinen Sportbootführerschein See. Die Reform der Sportbootführerschein-Prüfung sollte eigentlich eine Erleichterung für angehende Wassersportler bringen, doch davon ist jetzt keine Rede mehr.
Sportbootführerschein – Prüfung per Multiple Choice

Richtig, bisher müssen die Antworten hingeschrieben und zukünftig nur noch angekreuzt werden – das hört sich gut an. Auch dass stets genau eine der vier angebotenen Antworten richtig ist, klingt gut. Aber die “falschen” Antworten sind auch richtige Antworten, nur bei anderen Fragen. Das verlangt, dass man die Frage und die dahinter stehende Materie genau verstanden hat. Zudem sollen alle vier Antworten ähnlich aussehen, sodass ein fotografisches Gedächtnis nicht weiterhilft.
Sportbootführerschein – nicht nur Fragen lernen

Damit der Fragenkatalog nicht einfach auswendig gelernt wird, sollen die Fragen und die Antworten mit Fachbegriffen gespickt werden. Die Materie soll bekannt sein, und nicht nur der Fragenkatalog. Und dass der Fragenkatalog um 87 Fragen gekürzt wird, bedeutet nicht, dass diese Fragen verschwinden – sie werden in der Navigationsprüfung gestellt. Per Multiple Choice sollen die Themen Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde abgefragt werden. In diese drei Abschnitte wird auch der Fragenkatalog gegliedert.
Sportbootführerschein – werden auch die Fragebogen veröffentlicht?

Noch nicht entschieden wurde, ob nur der Fragenkatalog veröffentlicht wird oder auch die Prüfungsfragebogen. Sicher ist, dass es zukünftig nur noch 15 Prüfungsfragebogen geben wird – nicht mehr 20 wie heute. Weil unbedingt vermieden werden soll, dass lediglich die Prüfungsfragebogen eingeübt werden, wird demnächst möglicherweise nicht einmal die Reihenfolge veröffentlicht, in der die Antwortvorschläge in der Prüfung präsentiert werden. Sogar personalisierte Prüfungsfragebogen sind im Gespräch. Dann wäre bei einem Prüfling zum Beispiel die dritte Antwort richtig, während sein Nachbar, der die gleiche Frage beantwortet, das Kreuzchen bei der ersten Antwort machen müsste.
Sportbootführerschein – Navigation erheblich erschwert

Wer immer noch glaubt, dass alles doch nicht so schlimm sei, der soll sich warm anziehen, wenn es in die Navigationsprüfung geht. Umfang und Schwierigkeitsgrad der mithilfe von amtlichen Seekarten zu bearbeitenden Aufgaben werden auf das Dreifache der

heutigen Prüfung steigen. Dazu werden die Fragen gestellt, die aus dem Multiple Choice Fragenkatalog gestrichen wurden. Kritiker sprechen schon von einem SKS-Schein im Kleinformat – dort dauert allein die Navigationsprüfung 90 Minuten.
Sportbootführerschein – demnächst zwei Prüfungen statt einer

Es heißt, dass bei Multiple Choice 95% aller Fragen richtig beantwortet werden müssen und in der Navigationsprüfung 80%. Eine mündliche Nachprüfung entfällt; wer diese Hürde reißt, ist durchgefallen. Beide Prüfungsteile – Multiple Choice Fragebogen und Navigationsaufgabe werden getrennt bewertet. Wer nur eine Teilprüfung nicht besteht, muss beide Teile wiederholen.
Sportbootführerschein – für Prüfer kein Spielraum mehr

Bisher kann der Prüfer entscheiden, ob eine Antwort richtig oder halb richtig ist und entsprechend die Punkte vergeben. Die Prüfer sind bisher immer großzügig gewesen; wer den Sinn halbwegs erfasst hat, erhält die volle Punktzahl. Auch Fragen, die anstatt mit Worten mit einer kleinen Skizze beantwortet werden, gelten als richtig. Selbst wenn wichtige Antwortteile fehlen – wenn nur ein Stichwort passt, gibt es zumindest einen Punkt. Das wird zukünftig anders. Demnächst wird mit Schablone korrigiert; falsches Kreuzchen gleich null Punkte.
Sportbootführerschein – die Praxis wird nicht wichtiger

Die praktische Prüfung soll mehr Bedeutung bekommen; das war auch ein wichtiges Ziel gewesen. Was ist daraus geworden? Statt Anlegen oder Ablegen wird zukünftig Anlegen und Ablegen geprüft. (Auch heute muss der Prüfling beides können, weil ja nicht bekannt ist, was geprüft wird.) Ach ja – statt fünf Seemannsknoten sollen zukünftig sechs vorgemacht werden.
Sportbootführerschein Binnen – weniger Fragen

Derzeit umfasst der Fragenkatalog für den Sportbootführerschein Binnen in der Motorversion 400 Fragen und in der Variante für Segel- und Motorboote 493 Fragen. Hier soll gekürzt werden. Derzeit wird geprüft, ob nicht 129 Fragen für Motorbootfahrer ausreichen und dazu noch 30 Fragen für angehende Segler. Das klingt gut. Aber erstens ist darüber noch nicht entschieden worden. Und zweitens ist auch heute schon der Stoffkatalog beim Sportbootführerschein Binnen erheblich kleiner als beim Sportbootführerschein See. Der entscheidende Unterschied zwischen See und Binnen ist heute, dass in der Seeschein-Prüfung jedes Thema mit einer Frage abgehandelt wird, während in der Binnen-Prüfung zu jedem Thema drei, vier fünf oder mehr Fragen existieren. Das soll demnächst anders werden.

Quelle:
Dreyer Yachtschule

 

Funkzeugnisse:

Neue Prüfungsfragen und neues Prüfungsverfahren SRC 06. Oktober 2009 - Wie die Seefunkschule NRW meldet, hat das Bundesministerium Verkehr (BMVBS) jetzt neue Prüfungsfregeln für das Short Range Certificate (SRC) bekannt gemacht. Danach gibt es nur noch 180 Fragen und die im Multiple Choice Verfahren in der SRC Prüfung. Auch für das UBI soll sich bald was ändern. Außerdem gibt es eine Anpassungsprüfung für das von der britischen Royal Yachting Association (RYA) ausgegebenen SRC. Seglermagazin gibt des Text der Seefunkschule NRW in Düsseldorf wieder.

In der Veröffentlichung 145, Verkehrsblatt 16-2009 des BMVBS sind die neuen Prüfungsfragen für das SRC und LRC bekannt gemacht worden. Anstatt bisher 257 Fragen umfasst der neue Prüfungsfragenkatalog für das Short Range Certificate (SRC) nur noch 180 Fragen. Die neuen Prüfungsfragen für den Erwerb des Long Range Certificate

(LRC) wurden auf auf 76 Fragen (bisher 112) reduziert. Die neuen Prüfungsfragen gelten ohne Übergangsfrist für alle Prüfungen ab dem 01.01.2011. Darüber hinaus ändert sich mit diesem Stichtag auch das Prüfungsverfahren für LRC und SRC von schriftlicher Beantwortung der Prüfungsfragen auf Multiple Choice (also Kreuzchen machen). Die Anforderungen der praktischen Prüfung für SRC und LRC bleiben ähnlich wie bisher.

Mit diesen Änderungen kann man von einer deutlichen und massiven
Erleichterung der Prüfungen sprechen. Und durch den weitgehenden Wegfall unnötigen Theorieballasts kann bei den Funklehr-gängen ein größerer Schwerpunkt auf die intensivere Praxisausbildung gelegt werden.

Bei der Prüfung für das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) bewegt sich auch etwas, die Gremien und Ausschüsse sind aber noch mitten drin und leider gibt es hierzu noch keine konkreten Informationen. Auch hier wäre eine Entrümpelung der Prüfungsfragen und die Umstellung auf Multiple Coice-Verfahren wünschenswert.

 

Anpassungsprüfungen für englische Funkzeugnisse der RYA

ab 01.01.2011

Skipper mit einem von der britischen Royal Yachting Association (RYA) ausgegebenen SRC, können ab 01.01.2011 mit einer Anpassungsprüfung das deutsche SRC (Short Range Certificate) erwerben. Die Anpassungsprüfung umfasst lediglich die Differenz im Prüfungsstoff für das deutsche Funkzeugnis. Der gesamte, jetzt vom BMVBS veröffentlichte Fragenkatalog beinhaltet 37 Fragen.

Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für unter deutscher Flagge



fahrende Schiffe nicht aus.

Übergangsfrist für Skipper ohne Funkzeugnis läuft ab

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung läuft die Übergangsfrist zum Erwerb eines deutschen Seefunkbetriebszeugnisses mit dem 31.12.2009 endgültig aus. Wer dann als Skipper eine Seefunkanlage an Bord hat, muss ein für die Funkanlage ausreichendes Funkzeugnis (SRC oder LRC) besitzen. Ab der nächsten Saison werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.
Quelle: BMVBS

Quelle: Seglermagazin
http://www.seglermagazin.de/

 

Für alle, die dieses Jahr im Frühjahr noch gerne den Funkschein UBI/SRC machen wollen, veranstaltet der Bocholter Yachtclub ab März 2011 einen UBI/SRC Funkkurs. Anmeldungen jederzeit bei mir 02871/227381 (oder auch per Mail) oder Jochen Benning unter Telefonnummer 02871/488290.

Vertrauen Sie einer jahrelangen äußerst erfolgreichen Ausbildung. Wir unterrichten lebendig und realitätsnah. Keine trockene Theorie, keine langatmigen Abende! Ganz nahe an den Prüfungsbedingungen.

Wir arbeiten an insgesamt 4 Original ICOM M 505 Kombigeräten und an einer als Küstenfunkstelle umgebauten UKW Stelle (z.B. DGzRS Bremen). Daneben wird im Kurs die an unseren Geräten entwickelte Software von Rolf Bahrl eingesetzt.

 

Ganz aktueller Hinweis zum Thema Funkzeugnisse:

Auch für die Wassersportsaison 2009 wird in kein Bußgeld erhoben, wenn der Schiffsführer einer mit Funk ausgerüsteten Yacht nicht im Besitz eines SRC (Short Range Certificate) bzw. LRC (Long Range Certificate) ist. Wer kein Funkzeugnis besitzt begeht zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber gemäß der aktuellen Übergangsregelung des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) werden Bußgelder erst ab dem 1.1.2010 fällig. Unberührt bleibt die Regelung, dass zur Ausübung des Seefunkdienstes mindestens ein Besatzungsmitglied im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses sein muss, und man darf nicht vergessen, dass diese Übergangsregelung eine rein deutsche Angelegenheit. Daß heißt im Klartext: im Ausland muß der Skipper selbstverständlich über die entsprechenden Funkzeugnisse verfügen und Verstöße werden entsprechend geahndet! Wir empfehlen daher dringend allen Skipper die noch kein gültiges Funkzeugnis besitzen, die Saison 2009 zu nutzen, um die entsprechenden Zeugnisse zu erlangen.

Situation für Holland-Segler:
In den Niederlanden sind die Reviere Wattenmeer und Ijsselmeer offiziell dem Binnenschifffahrtsfunk zugewiesen, d.h. auf diesen Gewässern ist ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI) vorgeschrieben. Außerhalb der Watteninseln, auf der offenen Nordsee sowie entlang der Nordseeküste sind Seefunkgebiete, auf denen das SRC (Short Range Certificate) vorgeschrieben ist. D.h. ein Ijsselmeersegler, der auch die Nordsee befahren möchte braucht 2 Funkzeugnisse: SRC (Short Range Certificate) und UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk).

Internationale Anerkennung der deutschen Seefunkzeugnisse:
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) erkennt gültige Sprechfunkzeugnisse eines Vertragsstaates des STCW-Abkommens zur Benutzung auf Schiffen unter deutscher Flagge nur an, wenn diesem Staat von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) die uneingeschränkte Befolgung des STCW-übereinkommens bestätigt wurde.

STCW = International Convention on "STANDARDS FOR TRAINING, CERTIFICATION AND WATCHKEEPING" for Seafarers of 1978 (STCW78), as amended in 1995 (STCW95). Die STCW95-Convention ist eine Convention der INTERNATIONAL MARITIME ORGANIZATION (IMO), zu deren uneingeschränkter Befolgung sich auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat. Deshalb werden auch die deutschen Seefunkzeugnisse weltweit im Ausland anerkannt.


http://rolfbahrl.ro.funpic.de/

 

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