Neues aus Szene
Halbamtlich:
Die Umstellung von SRC und UBI ist am 1.10.2011 erfolgt. Bislang laufen die alle Prüfungen reibungslos.
Die neuen Sportbootführerschein-Prüfungen |
heutigen Prüfung steigen. Dazu werden die Fragen gestellt, die aus dem Multiple Choice Fragenkatalog gestrichen wurden. Kritiker sprechen schon von einem SKS-Schein im Kleinformat – dort dauert allein die Navigationsprüfung 90 Minuten. |
Funkzeugnisse: |
(LRC) wurden auf auf 76 Fragen (bisher 112) reduziert. Die neuen Prüfungsfragen gelten ohne Übergangsfrist für alle Prüfungen ab dem 01.01.2011. Darüber hinaus ändert sich mit diesem Stichtag auch das Prüfungsverfahren für LRC und SRC von schriftlicher Beantwortung der Prüfungsfragen auf Multiple Choice (also Kreuzchen machen). Die Anforderungen der praktischen Prüfung für SRC und LRC bleiben ähnlich wie bisher. |
Anpassungsprüfungen für englische Funkzeugnisse der RYA |
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Für alle, die dieses Jahr im Frühjahr noch gerne den Funkschein UBI/SRC machen wollen, veranstaltet der Bocholter Yachtclub ab März 2011 einen UBI/SRC Funkkurs. Anmeldungen jederzeit bei mir 02871/227381 (oder auch per Mail) oder Jochen Benning unter Telefonnummer 02871/488290.
Vertrauen Sie einer jahrelangen äußerst erfolgreichen Ausbildung. Wir unterrichten lebendig und realitätsnah. Keine trockene Theorie, keine langatmigen Abende! Ganz nahe an den Prüfungsbedingungen.
Wir arbeiten an insgesamt 4 Original ICOM M 505 Kombigeräten und an einer als Küstenfunkstelle umgebauten UKW Stelle (z.B. DGzRS Bremen). Daneben wird im Kurs die an unseren Geräten entwickelte Software von Rolf Bahrl eingesetzt.
Ganz aktueller Hinweis zum Thema Funkzeugnisse:
Auch für die Wassersportsaison 2009 wird in kein Bußgeld erhoben, wenn der Schiffsführer einer mit Funk ausgerüsteten Yacht nicht im Besitz eines SRC (Short Range Certificate) bzw. LRC (Long Range Certificate) ist. Wer kein Funkzeugnis besitzt begeht zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber gemäß der aktuellen Übergangsregelung des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) werden Bußgelder erst ab dem 1.1.2010 fällig. Unberührt bleibt die Regelung, dass zur Ausübung des Seefunkdienstes mindestens ein Besatzungsmitglied im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses sein muss, und man darf nicht vergessen, dass diese Übergangsregelung eine rein deutsche Angelegenheit. Daß heißt im Klartext: im Ausland muß der Skipper selbstverständlich über die entsprechenden Funkzeugnisse verfügen und Verstöße werden entsprechend geahndet! Wir empfehlen daher dringend allen Skipper die noch kein gültiges Funkzeugnis besitzen, die Saison 2009 zu nutzen, um die entsprechenden Zeugnisse zu erlangen.
Situation für Holland-Segler:
In den Niederlanden sind die Reviere Wattenmeer und Ijsselmeer offiziell dem Binnenschifffahrtsfunk zugewiesen, d.h. auf diesen Gewässern ist ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI) vorgeschrieben. Außerhalb der Watteninseln, auf der offenen Nordsee sowie entlang der Nordseeküste sind Seefunkgebiete, auf denen das SRC (Short Range Certificate) vorgeschrieben ist. D.h. ein Ijsselmeersegler, der auch die Nordsee befahren möchte braucht 2 Funkzeugnisse: SRC (Short Range Certificate) und UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk).
Internationale Anerkennung der deutschen Seefunkzeugnisse:
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) erkennt gültige Sprechfunkzeugnisse eines Vertragsstaates des STCW-Abkommens zur Benutzung auf Schiffen unter deutscher Flagge nur an, wenn diesem Staat von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) die uneingeschränkte Befolgung des STCW-übereinkommens bestätigt wurde.
STCW = International Convention on "STANDARDS FOR TRAINING, CERTIFICATION AND WATCHKEEPING" for Seafarers of 1978 (STCW78), as amended in 1995 (STCW95). Die STCW95-Convention ist eine Convention der INTERNATIONAL MARITIME ORGANIZATION (IMO), zu deren uneingeschränkter Befolgung sich auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat. Deshalb werden auch die deutschen Seefunkzeugnisse weltweit im Ausland anerkannt.
http://rolfbahrl.ro.funpic.de/