Bundesweite Pyroprüfungen

Informationen zum Fachkundenachweis



Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht werden fortgeführt.
Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.
Die Prüfungen nehmen die Prüfungsausschüsse für amtliche Sportbootführerscheine des DSV ab.
Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten.
Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen (Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern).
Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.

Die Kosten für die Prüfung und Erteilung in Höhe von 18,00 € zuzüglich 7 % Umsatzsteuer werden bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen des
§ 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung bei Bewerbern, die die Prüfung zum Fachkundenachweis im Rahmen einer Sportbootführerschein-Prüfung ablegen, nicht erhoben. Gleiches gilt bei Bewerbern, die in den Jahren 2005, 2006 oder 2007 einen Sportbootführerschein erworben haben und eine Prüfung zum Fachkundenachweis im Rahmen einer Sportbootführerschein-Prüfung nachholen. Dieses gilt nicht im Fall der Wiederholung der Prüfung.
Reisekosten für die Mitglieder der Prüfungskommission und Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen werden nicht erhoben, sofern die Prüfung im Rahmen einer Sportbootführerschein-Prüfung erfolgt.
Die Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition werden fortgeführt, sobald die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind.

 

Prüfung

Die Prüfung beginnt mit dem theoretischen Teil.

Hier wird dem Bewerber ein Fragebogen bestehend aus 30 Fragen, die aus dem Fragenkatalog ausgewählt wurden, vorgelegt. Die Antworten müssen frei formuliert werden und in Inhalt und Umfang den Modellantworten gleichkommen.

Die vier Original-Pyro-Prüfungsfragebogen werden nicht veröffentlicht.

Hier sind einige Übungsbögen: Übungsbogen 1 [223 KB] Übungsbogen 2 [223 KB] Übungsbogen 3 [223 KB] Übungsbogen 4 [223 KB] Antworten 1 bis 4 [247 KB]

Für jede richtige Antwort werden zwei Punkte gegeben. Die Theorieprüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte erreicht werden. Bei 39 bis 49 Punkten ist eine mündliche Prüfung erforderlich.

Nur nach bestandener Theorieprüfung erfolgt die praktische Prüfung.

Hier muss der Bewerber den sachgerechten und sicheren Gebrauch der Signalpistole, der -munition und der übrigen pyrotechnischen Seenotsignale erläutern. Der Prüfer wählt fünf von den elf möglichen Aufgaben aus; vier davon müssen mit "ausreichend" bewertet werden. Die möglichen Aufgaben in der praktischen Prüfung sind:

Bestimmung einer roten Fallschirm-Signalpatrone aus einer Anzahl von Signalpatronen mit oder ohne Fallschirm im Kaliber 4 (26,5 mm).

Handhabung einer Fallschirmrakete rot.

Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot).

Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose).

Bestimmung einer Signalwaffe, die ein Beschusszeichen trägt. Handhabung der Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm).

Handhabung einer mehrschüssigen und mit Vollendung des 18. Lebensjahres frei zu erwerbenden Signalpistole mit dem Zulassungszeichen PTB.

Handhabung eines Revolvers, der zur Abgabe von Signalen zum Beispiel bei Regattastarts eingesetzt wird und mit Vollendung des 18. Lebensjahres frei erworben werden kann und das Zulassungzeichen PTB dient.

Handhabung des Nico-Signalgebers mit Magazin/Trommel.

Handhabung von nicht gezündeten Signalpatronen/Versagern. Handhabung eines Leinenwurfgerätes.

Für den Fall, dass der Bewerber eine geschlossene Signalwaffe auf Menschen richtet, ist die praktische Prüfung sofort abzubrechen und gilt als nicht bestanden.

Wird eine der beiden Teilprüfungen nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

 

Anlagen

Antrag Fachkundenachweis [80 KB]

Fragen- und Antwortenkatalog Fachkundenachweis [99 KB]

Prüfungsprotokoll Fachkundenachweis [50 KB]

Prüfungsordnung Fachkundenachweis [65 KB]


Quelle: Deutscher Seglerverband Hamburg Hier geht es zum DSV Hamburg

 

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