SKS Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend


Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Fahrzeugen für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerbliche Zwecke war bislang gemäß Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) vorgeschrieben. Das wird sich nun ändern.

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit einer Presse-Mitteilung darüber informiert, dass zukünftig ein Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) für gewerbliche Zwecke innerhalb der 12-sm-Zone ausreicht.


Ausbilder, die Einsteiger- und Grundlagenausbildung in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiten anbieten, benötigen danach nur noch einen SKS-Schein. Über eine entsprechende Erleichterung für geführte Angeltouren hatte ich bereits informiert.

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sportbootführerscheine See und Binnen. Alle weiterführenden Scheine sind freiwillig. Ihr Besitz kann jedoch aus versicherungs- oder strafrechtlichen Gründen notwendig werden, wenn nach einem Seeunfall außerhalb der 3-sm-Zone die Sachkunde des Skippers infrage gestellt wird.

Quelle: Rolf Dreyer


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