Ablauf einer SRC Prüfung

Ablauf SRC

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Betriebszeugnisses I.

Informationen über die Teilnahme am Seefunkdienst gibt es bei der Bundesnetzagentur in Hamburg. Eine Seefunkstelle anmelden kann man dort auch.

Selbstverständlich werden auch die von den Ausbildungsstätten verwendeten Geräte für die Prüfung verwendet.

Sie müssen allerdings den geforderten Anforderungen entsprechen (automatische Leistungsreduzierung für UBI, ATIS einprogrammiert, Frequenzzuteilung (ehemals) für Ausbildungsstätten, Leistungsreduzierung auf nW, 2 verbundene miteinander kommunizierende Geräte).


Voraussetzungen: mindestens 15 Jahre, bzw. 14 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung

1 Passbild (38x45mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung), mit Namen versehen

eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses

ggf. eine unbeglaubigte Kopie des UKW-Betriebszeugnisses IIDie Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins beim Prüfungsausschuss vorliegen.

Prüfungsgebühren: Die Prüfungsgebühr setzt sich aus einer Gebühr für die Anmeldung, für die theoretische und praktische Prüfung sowie die Ausstellung des Funkzeugnisses zusammen. Dazu nach Aufwand die jeweiligen Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsräume und Reisekosten der Prüfer.


Der Ablauf der Prüfung für das Funkbetriebszeugnis SRC ist wie folgt:

1.
Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche.

2.

Abgabe von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt.

3.
Pflichtaufgaben sind die praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei miteinander kommunizierenden UKW-DSC-Seefunkanlagen in englischer Sprache.

Zwei Bewerber werden zugleich geprüft.

5. sonstige Fertigkeiten, wie Einstellen des Controllers, Editieren des Controllers und Senden eines Routineanrufes an die Küstenfunkstelle, Routinefunkverkehr mit einer Seefunk- oder Küstenfunkstelle gebieten in deutscher Sprache.

Bei Fehlern bekommt man einen zweiten Versuch für die jeweilige Aufgabe.

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lfd. Nr. A B
1 Controller editieren und Senden eines Notalarms Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC Notalarms
2 Aussenden einer Notmeldung Controller editieren, Weiterleiten eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not
3 Beenden des Notverkehrs Aufhebung eines Fehlalarms
4 Controler editieren, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe der Dringlichkeitsmedlung Speicherabfrage, Aufnahme der Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Massnahmen